Einlassbedingungen
Eingang/Ausgang des Festplatzes
Am Eingang des Festplatzes der 72. Warburger Oktoberwoche (02.10.2021 – 10.10.2021) werden Besucherinnen und Besucher vom Sicherheitspersonal überprüft. Die Nachweise einer Immunisierung bzw. Testung sind einschließlich eines amtlichen Ausweispapieres vorzulegen.
Immunisierung: Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises bzw. einer Genesenen Bescheinigung
Testung: Negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test.
Schüler: Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Die Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Kinder: Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, wird kein Zutritt zum Festgelände gewährt.
Auf dem gesamten Festgelände werden 10 qm pro Person zu Grunde gelegt. Die Fläche hat ca. 30.000 qm.
Somit ergibt sich eine Obergrenze von 3.000 Personen die sich zeitgleich auf dem Platz befinden dürfen. Eine Überprüfung (Zählung) wird durch den beauftragten Sicherheitsdienst sichergestellt.
Das Eingangsportal besteht aus nur einem Eingang und zugleich Ausgang – Hüffertstraße -. Hier werden durch das Sicherheitspersonal die o.a. Überprüfungen vorgenommen. Die Zu- und Abgänge sind entsprechend zu trennen. Ebenfalls wird bei Bedarf weibliches Sicherheitspersonal in diesem Bereich eingesetzt. Drängelgitter werden installiert.
Der Eingangsbereich ist mit einem gekennzeichneten Wartebereich zu versehen, so dass der Mindestabstand vom 1,50 m jederzeit gewährleistet werden kann. Das Tragen einer medizinischen Maske ist in diesem Bereich vorgeschrieben.
Ein bis zwei Corona-Teststationen außerhalb des Geländes werden in der Nähe des Eingangsbereiches installiert (siehe Kennzeichnung im Plan des Vergnügungsparkes)
Im Eingangsbereich stehen Desinfektionsspender bereit. Alle Besucherinnen und Besucher werden darauf hingewiesen, diese zu benutzen.
Ist es auf dem Festgelände nicht mehr zu gewährleisten den Mindestabstand von 1,50 m auf Grund der Besucheranzahl einzuhalten, so wird der Eingang entsprechend geschlossen.
In Kassenbereichen, Verkaufs- und Aktionsständen sowie im Bereich der Fahrgeschäfte ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen und die Abstandsregelungen von 1,50 m einzuhalten.
Auf dem gesamten Gelände besteht Maskenpflicht sofern die Abstandsregelung von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
Den Anweisungen der Fahrgeschäfte und der Verkaufsstände ist Folge zu leisten.
Eingang/Ausgang des Bierzeltes
Das Festzelt hat eine Größe von 1.500 qm. Hier wird eine Obergrenze von 1.000 Personen festgelegt.
Am Eingang des Bierzeltes werden Besucherinnen und Besucher vom Sicherheitspersonal überprüft. Die Nachweise einer Immunisierung bzw. Testung sind einschließlich eines amtlichen Ausweispapieres vorzulegen.
Zutritt bei Tanzveranstaltungen (02.10., 08.10. und 09.10. ganztägig) haben ausschließlich Immunisierte bzw. Genesene.
An den anderen Tagen gelten die u.a. geführten Voraussetzungen:
Immunisierung: Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises bzw. einer Genesenen Bescheinigung
Testung: Negatives Ergebnis von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen- oder PCR-Test.
Schüler: Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Die Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Sollte im Rahmenprogramm des Bierzeltes eine Veranstaltung mit Tanz angeboten werden, ist ein Zutritt ausschließlich unter eines entsprechenden Impfnachweises bzw. einer Genesenen Bescheinigung möglich.
Bei einer sonstigen musikalischen Veranstaltung kann der Zugang auch mit einem Antigen-Schnelltest gewährt werden.
Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, wird kein Zutritt zum Bierzelt gewährt.
Das Festzelt hat ein entsprechendes Außengelände, Sitz- und Stehplätze. Lüftungsmöglichkeiten sind gegeben. Eine Überprüfung (inkl. Zählung) erfolgt durch den Festwirt sowie dem Sicherheitspersonal.